Experimentierklausel (altes Recht)

Der Akkreditierungsrat hatte 2014 zu Experimenten in der externen Qualitätssicherung aufgerufen, basierend auf einer Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2012. Diese Experimentierklausel stellte den Vorläufer der heutigen alternativen Verfahren dar.

Vier Experimente wurden im Jahr 2016 ausgewählt und 2017 begonnen: [Link]

Abgeschlossen sind bisher die folgenden Vorhaben:

  • Programmakkreditierung im Fakultätsreview, Hochschule Pforzheim [Link zum Datenbankeintrag entweder hinterlegen, falls er schon vorhanden ist, oder in Klammern ergänzen „Link zu weiteren Informationen folgt in Kürze“ – KB ist hier „dran“, aber vermutlich wg. Urlaub noch nicht fertig]
  • Quality Audit, HHL Leipzig Graduate School of Management [Link zur Abschlusserklärung]
  • Kollegiales Audit, Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Mainz [wie Pforzheim]